Wer kann Wohnungen der Kirche mieten?

Die Kirchenpflege der reformierten Kirche Zürich hat Grundsätze für die Vergabe ihrer Mietwohnungen festgelegt. Dadurch wird mehr Transparenz erreicht und die Konditionen für einkommensschwächere Menschen werden verbessert.

Die reformierte Kirche Zürich besitzt über 300 Mietwohnungen, dazu gehören auch die Pfarrhäuser. Früher waren diese Wohnungen kirchlichen Mitarbeitenden vorbehalten. Das ist heute nicht mehr der Fall. Als verantwortungsvolle Vermieterin bietet die Kirchgemeinde ihre Wohnungen allen Interessierten an und definiert die Konditionen so, dass auch einkommensschwächere Menschen eine Chance auf ein bezahlbares Zuhause haben.

Aus diesem Grund hat die Kirchenpflege folgende Grundsätze beschlossen:

  • Jede Wohnung, die frei wird, wird öffentlich auf den gängigen Immobilienplattformen ausgeschrieben.
  • Die Miete wird transparent und gemäss Mietrecht festgelegt.
  • Bei der Wohnungsvergabe spielen folgende Faktoren eine Rolle:
    – Der Wohnraum sollte optimal genutzt werden, dabei gilt die Regel pro Person ein Zimmer.
    – Die Mietinteressenten mit den tiefsten Einkommen werden bevorzugt behandelt.
    – Die Miete muss tragbar sein.
    – Der Bereich Immobilien der Kirchgemeinde prüft die Referenzen und Zahlungsfähigkeit der Mietinteressierten.
  • Gleiches Verfahren für alle bei einer Wohnungsbewerbung, dabei übt die Kirchgemeinde grösste Zurückhaltung aus bei der Vergabe einer Wohnung an Personen mit einem fachlichen oder privaten Bezug zur Kirchgemeinde.
  • Nur noch beschränkte Zahl an Dienstwohnungen.
  • Ausnahmen sind temporäre Vermietungen, Pfarrhäuser und Pfarrwohnungen, die gemäss Verordnung über das Pfarramt zur Verfügung gestellt werden, und ausserdem kann die Kirchenpflege beschliessen, Wohnungen für soziale Zwecke zur Verfügung zu stellen.

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